Unterrichtsbedingungen

Schulordnung/Unterrichtsbedingungen
01) Der Unterricht findet in den zur Verfügung gestellten Räumen der Musikschule Hukelmann – oder
per Hausbesuch statt.
02) Die Anmeldung kann jederzeit bei der Verwaltung bzw. der Geschäftsleitung erfolgen. Der Beginn des
Unterrichts richtet sich nach den Möglichkeiten der Musikschule und wird von der Geschäftsleitung
festgelegt.

03) Abmeldungen sind nur schriftlich oder per Mail (info@musikschule-hukelmann,de) unter Einbehaltung einer
Frist von 4 Wochen zum Ende eine Schulhalbjahres (31. März bzw. 30. September) an die Verwaltung
(Molberger Str. 7, 49688 Lastrup) zu richten. Über Sonderregelungen und Ausnahmen im Bezug auf eine
mögliche vorzeitige Beendigung des Unterrichtsverhältnisses entscheidet die Geschäftsleitung.

04) Das Schuljahr erstreckt sich jeweils vom 01.04. bis 31.03. des Folgejahres.

05) Während der Ferien sowie an den gesetzlichen und arbeitsfreien Feiertagen findet i.d.R. kein Unterricht statt.
Die Ferien richten sich nach der für die allgemeinbildenden Schulen des Landes Niedersachsen geltenden
Ferienverordnung. Es besteht Anspruch auf mindestens 18 Unterrichtsstage pro Halbjahr – bzw. 36
Unterrichtstage innerhalb eines Schuljahres.

06) Die Unterrichtsgebühren werden monatlich im SEPA – Lastschriftverfahren gebucht.
Die monatliche Pauschalgebühr ergibt sich aus 1/12 der Jahresgebühr; (Berechnungsgrundlage sind 36
bzw. 18 Unterrichtstage pro Schuljahr/ Schulhalbjahr )

07) Fällt durch Absage des Schülers eine Unterrichtsstunde aus, so ist die Musikschule nicht verpflichtet, den
Unterrichtsausfall nachzuholen.

08) Der durch etwaige Verhinderung des Lehrers ausgefallende Unterricht wird nach Vereinbarung nachgeholt.

09) Beim Auftreten ansteckender Krankheiten gelten die Gesundheitsbestimmungen für allgemeinbildende
Schulen. Bei längerer Erkrankung (mind. 4 Wochen) kann der Schüler auf schriftlichen Antrag beurlaubt-und
von den Gebühren befreit werden.

10) Für Unfälle außerhalb der Unterrichtsräume haftet der Schüler / ges. Vertreter.
Die von der Musikschule gestellten Lehrmittel wie Instrumente und ähnliche Sachgüter sind von den
Schülern pfleglich zu behandeln. Eine Aufsicht der Schüler besteht nur während des Unterrichts.