Unterrichtsbedingungen
- Der Unterricht findet in den Räumen der Musikschule Hukelmann statt. Durch die Zusammenarbeit mit Schulen, Vereinen und Kindergärten etc. kann der Unterricht auch in den dafür vorgesehenen Räumen jeweils vor Ort stattfinden.
- Die Anmeldung kann jederzeit bei der Verwaltung bzw. der Geschäftsleitung erfolgen. Der Beginn des Unterrichts richtet sich nach den Möglichkeiten der Musikschule und wird von der Geschäftsleitung festgelegt.
- Abmeldungen sind nur schriftlich unter Einbehaltung einer Frist von 4 Wochen zum 31. März und zum 30. September eines Jahres an die Verwaltung (Hauptsitz Molberger Str. 7, 49688 Lastrup) zu richten. Eine Entgegennahme durch den Fachlehrer ist nicht möglich. Über Sonderregelungen und Ausnahmen im Bezug auf eine mögliche vorzeitige Vertragsauflösung entscheidet die Geschäftsleitung.
- Das Schuljahr der Musikschule ist das Kalenderjahr.
- Während der Ferien sowie an den gesetzlichen und arbeitsfreien Feiertagen findet kein Unterricht statt. Die Ferien richten sich nach der für die allgemeinbildenden Schulen des Landes Niedersachsen geltenden Ferienordnung. Die Unterrichtsgebühren sind bedingt durch die in Pkt.6) genannten Modalitäten entsprechend auch während der Ferienzeiten weiter zu entrichten.
- Die Unterrichtsgebühren werden monatlich im Lastschriftverfahren gebucht. Die monatliche Pauschalgebühr ergibt sich aus 1/12 der Jahresgebühr; (Berechnungsgrundlage sind ca. 38 Unterrichtstage innerhalb des Schuljahres bzw. außerhalb der Ferien)
- Fällt durch Absage des Schülers eine Unterrichtsstunde aus, so ist der Lehrer/die Musikschule nicht verpflichtet, den Unterrichtsausfall nachzuholen.
- Der durch etwaige Verhinderung des Lehrers ausgefallende Unterricht wird nach Vereinbarung nachgeholt.
- Beim Auftreten ansteckender Krankheiten gelten die Gesundheitsbestimmungen für allgemeinbildende Schulen.
Bei längerer Erkrankung (mind. 4 Wochen) kann der Schüler auf schriftlichen Antrag beurlaubt-und von den Gebühren befreit werden. - Für Unfälle außerhalb der Unterrichtsräume haftet der Schüler / ges. Vertreter.
die von der Musikschule gestellten Lehrmittel wie Instrumente und ähnliche Sachgüter sind von den Schülern pfleglich zu behandeln. Eine Aufsicht der Schüler besteht nur während des Unterrichts.