Wir sind anerkannter Leistungsanbieter für Zuschüsse aus dem Bildungspaket !
(Bewilligung von Leistung und Teilhabe; §6b BKGG i.V. 28 SGG II für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben)
Überdies sind bei Kindern aus sozial schwachen Familien Sondertarife bzw. individuelle Förderungen möglich !